Wettbewerbsrechtliche Unterlassungspflichten
betreffend IDEAL-Luftreiniger
Liebe IDEAL Partner,
wir wurden von einem Wettbewerber wegen irreführender Werbung betreffend Werbeaussagen hinsichtlich des Corona-Virus anwaltlich abgemahnt. Uns wird vorgeworfen, in unzulässiger Weise den Eindruck zu erwecken, IDEAL-Luftreiniger seien ein wirksames Mittel gegen Ansteckung bzw. Infektion mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2. Da wir diesbezüglich die Führung eines Rechtsstreits nicht für sinnvoll erachten, haben wir uns außergerichtlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verpflichtet, dies zu unterlassen.
Wir sind rechtlich gehalten, alle unsere Händler über diese Unterlassungspflicht schriftlich zu informieren und bitten Sie hiermit, unsere Luftreiniger grundsätzlich nicht mehr in Verbindung mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 zu bewerben.
Natürlich können Sie gerne weiterhin über Krankheitserreger, Viren und Bakterien reden und diese Termini in Ihrer Kommunikation verwenden.
Im Händlerbereich unserer Website finden Sie kontinuierlich aktualisierte Werbematerialien.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Mühe.